Allgemeine Mietbedingungen
Bitte beachten sie das mit Unterschrift unseres Mietvertrages automatisch unsere Allgemeinen Mietbedingungen gelten. Diese dienen dem Schutz unserer Geräte und unseres Unternehmens.

Mietgebühren und Zusatzkosten
1.1 Die Mietgebühr kann Bar vor Ort, bei der Lieferung oder Abholung oder per Überweisung bezahlt werden.
1.2 Die Mietgebühr wird nach Mietdauer und Gerät vom Vermieter festgelegt und im Mietvertrag festgeschrieben. Zuzüglich zum Gerätepreis wird die Lieferung und Abholung, gestaffelt nach Gerät und Fahrtstrecke berechnet. (mehr dazu unter dem Reiter Mietpreise)
1.3 Sollte ein Gerät oder das dazugehörige Inventar bzw. Zubehör nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden, wird neben der Mietgebühr zusätzlich 25€ Reinigungspauschale erhoben. Wenn größere Schäden durch unsachgemäße Handhabung, mutwillige Zerstörung oder Überbelastung auftreten haftet der Mieter für die entstandenen Reparatur oder Wiederbeschaffungskosten. Motorgeräte werden mit vollem Tank übergeben und sollen auch bei Rückgabe wieder vollgetankt sein. ist dies nicht der Fall so wird für den Fehlenden Kraftstoff eine Pauschale von 2,50€ je Liter erhoben.

Pflichten des Mieters
2.1 Der Mieter ist verpflichtet das Gerät vor Überbeanspruchung in jeder weise zu schützen.
2.2 Der Mieter verpflichtet sich während der Mietdauer auftretende Schäden am Mietgerät unverzüglich dem Mieter zu melden und ggf. zu ersetzen. Dies Gilt auch für Schäden die durch dritte verursacht oder verschuldet wurden.
2.3 Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist verboten.
2.4 Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich geltende Regelungen zum Arbeitsschutz und Persönlicher Schutzausrüstung einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Kettensägen und Motorsensen und betrifft auch den Qualifizierungsnachweis für die Arbeit mit Motorsägen (Motorsägenschein)
2.5 Die Obhutspflichten des Mieters bestehen bis zur endgültigen und Vollständigen Rückgabe des Gerätes.

Übergabe und Rückgabe
3.1 Bei der Übergabe und bei der Rückgabe ist eine Materialkontrolle durchzuführen um Vollständigkeit und Zustand des Gerätes und seines Zubehörs zu Überprüfen. Der Mieter kann auf eine Materialkontrolle verzichten, wenn er die Vollständigkeit auch ohne Kontrolle bescheinigt. Der Vermieter bleibt dann berechtigt, den aktuellen Stand nach seinem Wissen festzulegen. Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über.
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